1. Bachelor (B.A.)
Für das Studium
der Musikwissenschaft/Musikinformatik mit dem Studienziel B.A.
wird die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und die Beherrschung
der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt. Des
weiteren werden gute Kenntnisse des Klavierspiels erwartet,
um Partituren klanglich erschließen zu können,
sowie gute Sprachkenntnisse in Italienisch und Französisch
oder einer anderen europäischen Sprache, um Musikwerke
aus mindestens zwei Sprachkreisen studieren zu können.
Ausreichende Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
Sofern die Sprachkenntnisse und Fähigkeiten im Klavierspiel nicht zu Studienbeginn
nachgewiesen werden können, besteht auch die Möglichkeit, diese während
der ersten Semester zu erwerben und spätestens zur Vorprüfung nachzuweisen.
In begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen
von diesen Zulassungsvoraussetzungen erteilt werden, wenn dadurch
eine sinnvolle Studiengestaltung nicht gefährdet wird. In
diesem Fall kann die Zulassungs- und Prüfungskommision die
Ablegung zusätzlicher Tests in der Aufnahmeprüfung
verlangen.
Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme
an der Aufnahmeprüfung (Eignungsprüfung), die einmal
jährlich an der Musikhochschule Karlsruhe stattfindet, zumeist
im Monat Juli.
Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.
Bewerbungsschluss für die Aufnahmeprüfung
ist der 30. Mai eines jeden Jahres.
Studienbeginn: Wintersemester (Anfang Oktober jeden Jahres)
2. Master (M.A.) in den Fächern Musikwissenschaft und Musikinformatik
a) Musikwissenschaft
Das Aufbaustudium mit dem Studienziel Master (M.A.) im Fach
Musikwissenschaft setzt den erfolgreichen Abschluss des grundständigen
Studiengangs Musikwissenschaft/Musikinformatik B.A. oder
eines entsprechenden Studiengangs Musikwissenschaft an einer
anderen Hochschule voraus, wobei die Hauptfachnote 2,5 oder besser
sein muss. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist das erfolgreiche
Bestehen einer Eignungsprüfung.
b) Musikinformatik
Das Aufbaustudium mit dem Studienziel Master (M.A.) im Fach
Musikinformatik setzt den erfolgreichen Abschluss des grundständigen
Studiengangs Musikwissenschaft/Musikinformatik B.A. an der HfM
Karlsruhe oder eines entsprechenden Studiengangs an einer anderen
Hochschule voraus, wobei die Hauptfachnote 2,5 oder besser sein
muss. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen
einer Eignungsprüfung.
Absolventen eines Bachelor-Studiengangs anderer Hochschulen,
die das Aufbaustudium Musikinformatik M.A. belegen wollen,
aber keinen entsprechenden Bachelor-Abschluss im Fach Musikinformatik
oder Musikwissenschaft/Musikinformatik haben, müssen
entsprechende gleichwertige Kenntnisse nachweisen und diese in
einer erweiterten Eignungsprüfung bestätigen.
Bewerbungsschluss für die Zulassung
zum Master-Studiengang ist der 30. Mai jeden Jahres.
Studienbeginn: Im Regelfall zum Wintersemester
(Anfang Oktober jeden Jahres). Auf begründeten Antrag
kann für
den Master-Studiengang auch ein Studienbeginn zum Sommersemester
zugelassen werden.
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