Der
Hochschulrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Musikhochschule
und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und
Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen.
Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.
Dem Hochschulrat gehören neun
Mitglieder an, davon vier Personen, die keine Mitglieder der
Hochschule sind. Die Mitglieder des Hochschulrats werden vom
Wissenschaftsminister bestellt. Der erste berufene Hochschulrat
der Hochschule für Musik
Karlsruhe besteht aus den folgenden Mitgliedern: