Der
Senat entscheidet in Angelegenheiten von Kunstausübung, künstlerischen
Entwicklungsvorhaben, Forschung, Lehre und Studium, die von grundsätzlicher
Bedeutung und nicht durch Gesetz zur abschließenden Entscheidung
einem anderen Organ, den Fachgruppen oder den Hochschuleinrichtungen übertragen
sind.
Der
Rektor, die Prorektoren, der Verwaltungsdirektor und die
Frauenbeauftragte gehören dem Senat kraft Amtes
an. Auf Grund von Wahlen gehören dem Senat neun hauptamtliche
Professoren, zwei Angehörige der Gruppe der künstlerischen
und wissenschaftlichen Mitarbeiter, der künstlerischen und
der wissenschaftlichen Assistenten und der Lehrkräfte für
besondere Aufgaben, ein Lehrbeauftragter, zwei Studierende und
ein sonstiger Mitarbeiter an.
Mitglieder
kraft Amtes:
Prof.
Hartmut Höll
Vorsitzender
Prof.
Andrea Raabe
Prorektorin
Prof. Dr. Johannes
M. Walter
Prorektor
Prof. Michael
Uhde
Prorektor
Wolfram
Scherer
Kanzler
Prof.
Dr. Nanny Drechsler
Gleichstellungsbeauftragte
Gewählte
Mitglieder:
Prof. Dr. Mirjam Boggasch
Vertretung der Professoren
Prof.
Nachum Erlich
Prof. Friedemann Röhlig
Prof. Will Sanders
Prof. Werner Schrietter
Porf. Dr. Thomas Seedorf
Prof.
Andreas Weiss
Prof. Dr. Matthias Wiegandt
Prof.
Maria Venuti
Prof. Maria Stgange
Vertretung
der Lehrbeauftragten
Marianne
Berglöf
Dr. Peter Overbeck
Vertretung
der künstlerischen Mitarbeiter und der Lehrkräfte
für
besondere Aufgaben