Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage des Zertifikats TestDaF Niveaustufe 3 (TDN 3) nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen.