Was ist mit dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studentenwerksbeitrag? 
Der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag werden unabhängig von den Studiengebühren erhoben, da damit ganz unterschiedliche Leistungen abgegolten werden: Der Verwaltungskostenbeitrag deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab wie z. B. die Bearbeitung von lmmatrikulations- und Exmatrikulationsanträgen, die Information über Studienbedingungen und -angebote im In- und Ausland, die Bearbeitung von Beurlaubungen, die Vermittlung von Praktika, die Förderung beim Übergang in das Berufsleben, die Unterhaltung einer Geschäftsstelle für den AStA und vieles mehr. Der Studentenwerksbeitrag wird von den Studentenwerken vor Ort selbständig festgesetzt. Er variiert daher von Stadt zu Stadt und je nachdem, welche Angebote das jeweilige Studentenwerk für die Studierende bereit hält. In der Regel betreiben die Studentenwerke verschiedene Einrichtungen wie Mensen, Cafeterien, psychologische Beratungsstellen und sorgen für die Semestertickets.
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