Es besteht die Möglichkeit, instrumentale Hauptfächer
(einschließlich Gesang, Komposition und Dirigieren)
im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Kontaktstudiums
nach § 31 Abs. 3 Landeshochschulgesetz zu belegen.
Interessenten
werden somit nicht als Studenten in einem Studiengang förmlich
immatrikuliert, sie erhalten gleichwohl einen studentenähnlichen
Status, damit sie neben dem Unterricht auch allgemein am
Hochschulleben teilnehmen können.
So ist die Nutzung
der Bibliothek und der Übräume gestattet, Veranstaltungen
der Hochschule können kostenfrei besucht werden, gegebenenfalls
ist auch die Mitwirkung an Veranstaltungen möglich.
Ebenso ist eine kostenfreie Teilnahme an Gast- und Meisterkursen
geboten, soweit diese auch für eingeschriebene Studierende
kostenfrei sind.
Studienangebote im Einzelnen
- Instrumentale Hauptfächer
- Gesang / Operngesang
- Dirigieren
- Komposition
- Liedgestaltung
- Klavierkammermusik (nur als Ensemble)
- Streicherkammermusik (nur als Ensemble)
- Bläserkammermusik (nur als Ensemble)
Voraussetzungen
- Zusage eines Hauptfachlehrers
- Zulassung aufgrund der Überprüfung des Leistungsstandes
durch die Hochschule
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind,
wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Hochschule
und dem Kontaktstudent geschlossen, aufgrund dessen ein Studentenausweis
ausgestellt wird, mit dem der Kontaktstudent für die
Dauer seines Kontaktstudiums sich intern wie ein Student
bewegen kann.
Eine Abschlussprüfung kann nicht abgelegt werden.
Von der Hochschule wird entsprechend den Angaben des zuständigen
Hauptfachlehrers ein Zertifikat über die erbrachten
Studienleistungen ausgestellt.
Ein Kontaktstudium darf nicht zur Vorbereitung auf eine
Aufnahmeprüfung dienen.
Entgelte:
Sommersemester: 1.600,- €
Wintersemester: 2.000,- €
Das Entgelt ist in einem Betrag
vor Beginn des jeweiligen Semesters fällig.