TÜV Rheinland
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Teilegutachten Nr. 56210027-00 TÜV Rheinland
Gruppe
Prüfgegenstand : Rad-Reifenkombinationen  
Radtyp : E553438 / ARTEC  
Antragsteller : Toyota Deutschland GmbH, 50858 Köln  

Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombinationen
Radtyp : E553438 / ARTEC
5,5Jx13H2,ET+38,Lk 100/4
Fahrzeugtypen : P8 - STARLET
P9 - STARLET
E9 - COROLLA
E9F - COROLLA 4WD
T17 - CARINA II
T18 - CELICA

Teilegutachten

Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)

über die Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen mit geänderten Funktionsmaßen

  1. Allgemeines

    Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf diesem Teilegutachten schriftlich bestätigt hat. Diese Bestätigung kann auch auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seit 148 erfolgen.

    Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Pflichten nach § 27 StVZO (Meldepflicht) bleiben hiervon unberührt.

    Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Antragsteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.

  2. Name und Anschrift des Antragstellers

    Toyota Deutschland GmbH
    Bachemer Landstr. 2
    50858 Köln

  3. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums

    Technischer Überwachungs-Verein Rheinland e.V.
    Institut für Verkehrssicherheit
    Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
    Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)

  4. Prüfgegenstand
    3.1 Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil
      Art : vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen
      Radtyp : E553438
      Ausführung : T
      Hersteller : ARTEC Autoteile Handels GmbH
    35745 Herborn-Hörbach
      Felgengröße : 5,5Jx13H2
      Einpreßtiefe in mm : 38 (positiv)
      Lochkreisdurchmesser in mm : 100
      Lochzahl : 4
      Mittenlochdurchmesser : 54,2
      Zentrierart : Mittenzentrierung
      zul. Radlast in kg : 470
      zul. Abrollumfang in mm : 1770
      Kennzeichnung : Radtyp, Ausführung, Felgengröße, Einpreßtiefe, Herstellername ('ARTEC') sowie Herkunftsmerkmal ('Made in Germany') jeweils außen und/oder innen eingegossen und/oder eingeprägt;
    außer diesen Identifizierungsmerkmalen können weitere Kennzeichnungen vorhanden sein
    3.2 Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 28.11.1995
    3.3 Datum der Prüfung : 28.11.1995 und 17.01.1996
    3.4 Ort der Prüfung : Köln
  5. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
    4.1 Verwendungsbereich
      Fahrzeughersteller : Toyota / J
    Toyota Europe / B
    Typ Handelsbez. ABE-Nr. / EG-BE-Nr. Ausführungen / Leistung in kW zul. Bereifung Auflagen, Hinweise
    P8 STARLET F437 alle 165/70R13
    175/70R13
    1) bis 7)
    P9 STARLET e6*93/81*0020*.. alle 165/70R13
    175/70R13
    1) bis 7)
    E9 COROLLA E659 47, 49 165R13
    175/70R13
    1) bis 7)
    55, 66, 77 155R13
    175/70R13
    1) bis 7)
    E9F COROLLA 4WD E896 alle 165R13
    185/70R13
    1) bis 7)
    T17 CARINA II E868 54, 66, 72, 75 165R13
    185/70R13
    1) bis 8)
    T18 CELICA F411 77 165R13
    185/70R13
    1) bis 7)
    4.2 Auflagen und Hinweise
      1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
      2) Zur Befestigung der Räder nur die vom Radhersteller mitgelieferten Kegelbundmuttern verwendet werden.
      3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventil oder Metallschraubventil mit Überwurfmutter von außen zulässig, die den Normen DIN, TRA oder E.T.R.T.O. entsprechen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallventile zulässig.
      4) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen nur Klammer- oder Klebegewichte an der Innenseite der Räder verwendet werden. Die Auswuchtgewichte dürfen nicht im Bereich des Bremssattels angebracht werden.
      5) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als unbedingt erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
      6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.
      7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestfülldruck zu beachten ist.
      8) Nur für Fz.-Ausführungen bis max. 915 kg zul. Achslast hinten.
  6. Prüfungen und Prüfergebnisse
    5.1 Prüfgrundlage

    Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 02/90)

    5.2 Prüfungen und deren Ergebnisse

    Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigekeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1 gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht.

    5.3 Gültigkeit der Prüfergebnisse

    Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3 beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4 angegebenen Verwendungsbereichs.

  7. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung

    Siehe Hinweise unter 4.2.

  8. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
    Ziff. 33 (Bemerkungen) : ZU ZIFF.20 BIS 23:AUCH GE-
    NEHM. ...
    A.LM-RAD 5,5JX13H2,ET+38,
    ARTEC TYP E553438T*
    OHNE BESCHRAENK.U.AUFL.*

    (... Größenbezeichnung der Bereifung ergänzen)

  9. Anlagen

    B Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus

  10. Schlußbestätigung

    Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.

    Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 1 bis 6 - einschließlich Anlage B - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden.

    Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.

    Köln, 05.02.1996
    se/gs

    TECHNISCHER ÜBERWACHUNGS-VEREIN RHEINLAND E.V.
    PRÜFLABORATORIUM
    anerkannt von der Anerkennungsstelle
    des Kraftfahrt-Bundesamtes der
    Bundesrepublik Deutschland
    unter KBA-Register-Nummer KBA-10/1


    Thomas Sasse


Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus durch
den amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer oder Prüfingenieur
(s. Punkt 0. Allgemeines)

Fahrzeugtyp :
Fahrzeughersteller :
Fahrzeug-Ident.-Nr. :
begutachtete Kombination / Umrüstung
Ausführung
:

Hiermit wird bestätigt, daß der Ein- bzw. Anbau ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den o.a. Angaben und den geltenden Vorschriften entspricht.

Untersuchungsbericht- / Gutachten-Nr. :
Ort und Datum  
Unterschrift und Name
des aaSoP / Prüfingenieurs
Stempel