·Es ist voellig legal, kurze Auszuege aus
urheberrechtlich geschuetzten Werken zu
informationellen Zwecken zu posten. Was darueber
hinaus geht, ist illegal. Zu den urheberrechtlich geschuetzten Werken gehoeren unter anderem
Zeitungsartikel, Liedtexte, Programme, Bilder
etc.
[...].
Achten Sie
darauf, dass Sie mit Ihrem Artikel keine Gesetze brechen, und bedenken Sie, dass sich evtl. jeder
strafbar macht, der solche Informationen auf
dem eigenen Rechner haelt und anderen
zugaenglich macht.“
(Netiquette,
Absatz 13, www. forchheim.baynet.de/netiquette.html)